Studierende sitzen in einem modernen Hörsaal und machen Notizen in ihre Hefte.

Welche Rechte und Pflichten haben Azubis?

Was darfst du, was musst du?

Wenn du deine Ausbildung beginnst, wirst du zum Azubi und damit ändert sich auch dein rechtlicher Status. Du hast bzw. deine Eltern haben einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet, der dich in gewisser Weise an das entsprechende Ausbildungsunternehmen bindet – mit Rechten und Pflichten. Diese sind gesetzlich geregelt, z. B. im Berufsbildungsgesetz (BBiG*), im Jugendarbeitsschutzgesetz oder in der Handwerksordnung.

Hier findest du zur Orientierung eine Übersicht deiner Rechte und Pflichten in deiner Ausbildung.

Wenn du über alle deine Rechte und Pflichten als Azubi Bescheid weißt, bist du bestens gerüstet und kannst dich voll auf dein Ausbildungsziel konzentrieren. Werfen wir also einen Blick auf die wichtigsten Rechte und Pflichten in der Ausbildung.

Deine Rechte als Azubi

  • Angemessene Ausbildungsvergütung. Als Azubi hast du das Recht auf eine monatliche Vergütung. Diese gilt auch für die Zeit, in der du am Berufsschulunterricht oder an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen teilnimmst.
  • Ordnungsgemäße Ausbildung. Der / die Ausbilder*in muss dafür sorgen, dass der auszubildenden Person die beruflichen Kenntnisse und Handlungsfähigkeiten vermittelt werden, die für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erforderlich sind.
  • Arbeiten nur für das Ausbildungsziel. Offensichtlich ausbildungsfremde Aufgaben müssen Auszubildende nicht ausführen.
  • Kostenlose Ausbildungsmittel. Als Auszubildende*r sind dir die Ausbildungsmittel, also vor allem Werkzeuge und Werkstoffe kostenlos vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft gegebenenfalls auch eine Sicherheitsausrüstung. Dies gilt insbesondere für Ausbildungsmittel, die zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen benötigt werden.
  • Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen. Nach dem BBiG hat der ausbildenden Betrieb die Pflicht dich für den Berufsschulunterricht bzw. für alle vorgeschriebenen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen. Dies gilt auch für schulische Aktivitäten außerhalb der Unterrichtszeit, beispielsweise für Betriebsbesichtigungen.
  • Besondere Kündigungsmöglichkeit. Wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder dich für eine andere Tätigkeit ausbilden lassen möchtest, gestattet dir das BBiG, jederzeit das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen schriftlich und unter Angabe des Grundes zu kündigen.
  • Auslandseinsatz. Seit 2005 ist es möglich, dass du einen Teil deiner Ausbildung im Ausland, beispielsweise in einem ausländischen Tochterunternehmen, absolvierst. Darüber sollten sich beide Seiten gegebenenfalls verständigen und dies auch im Ausbildungsvertrag schriftlich festhalten. Einen Rechtsanspruch auf einen Auslandseinsatz hast du jedoch nicht. 
  • Anspruch auf ein Zeugnis. Nach dem BBiG hast du als Azubi das Recht, am Ende der Ausbildung zumindest ein einfaches Zeugnis zu erhalten. Auf dein Verlangen hin auch ein qualifiziertes Zeugnis. Dies bedeutet, dass auch das betriebliche Verhalten und die Leistung vom Ausbildungsbetrieb zu beurteilen sind.
  • Urlaubsanspruch. Während deiner Berufsausbildung hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Du musst jedoch bei deiner Urlaubsplanung darauf achten, längere Urlaube in die Ferienzeit zu legen, da die Schulpflicht auch mit genehmigtem Urlaub weiter besteht. Die Dauer deines gesetzlichen Jahresurlaubs ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt und richtet sich nach deinem Alter während der Ausbildung.
    • Unter 16-Jährige: mindestens 30 Werktage (bezogen auf eine Woche mit 6 Werktagen)
    • Unter 17-Jährige: mindestens 27 Werktage (bezogen auf eine Woche mit 6 Werktagen)
    • Unter 18-Jährige: mindestens 25 Werktage (bezogen auf eine Woche mit 6 Werktagen)
    • Erwachsene Auszubildende: mindestens 24 Werktage (bezogen auf eine Woche mit 6 Werktagen)

Im Ausbildungsvertrag kann ein darüberhinausgehender Urlaubsanspruch vereinbart werden.

*Was ist das BBiG?

Das Berufsbildungsgesetz legt fest, welche Rahmenbedingungen während einer Berufsausbildung gelten. Es ist dazu da, Auszubildenden einen rechtlichen Rahmen zu bieten und Regeln für Ausbildungsbetriebe vorzugeben. Kurz gesagt: Im BBiG findest du Rechte und Pflichten für Auszubildende sowie Ausbildungsbetriebe.

Deine Pflichten als Azubi

  • Lernpflicht. Als Auszubildende*r ist deine Hauptpflicht die Lernpflicht. Das bedeutet, dass du dich nach besten Kräften – körperlich und geistig – um das Erlernen des von dir gewählten Berufs bemühen musst, auch im Hinblick auf das Ausbildungsziel: einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
  • Sorgfaltspflicht. Nach dem BBiG hast du als Azubi die dir aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen. Dazu gehört auch das ordnungsgemäße Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise (Berichtsheft), die fast alle Ausbildungsordnungen vorschreiben.
  • Teilnahmepflicht. Nach BBiG besteht für dich die Pflicht, an den Ausbildungsmaßnahmen, für die du freigestellt wirst, teilzunehmen. Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule sehen auch die Schulgesetze der Bundesländer vor. Übrigens: Als Auszubildende*r bist du verpflichtet, deinem / deiner Ausbilder*in im Betrieb dein Berufsschulzeugnis vorzulegen.
  • Weisungen Folge leisten. Du hast den Weisungen zu folgen, die dir im Rahmen der Berufsausbildung von deinen Ausbilder*innen oder anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden. Die weisungsberechtigten Personen sollten dir mit Beginn der Ausbildung vorgestellt werden.
  • Einhalten der Betriebsordnung. Als Azubi hast du die Pflicht die für den Ausbildungsbetrieb geltende Ordnung zu beachten. Diese kann zum Beispiel ein Rauchverbot wie auch allgemeine Vorschriften zum Betreten bestimmter Räume beinhalten. Dazu gehört auch das Gebot, Schutzkleidung zu tragen.
  • Pfleglicher Umgang mit Ausbildungsmitteln. Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen musst du nach dem BBiG pfleglich behandeln. Das gilt auch für Werkzeuge und Werkstoffe, welche du zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen kostenlos von deinem Arbeitgeber gestellt bekommst.
  • Krankheitsmeldung. Ein Fernbleiben von der Ausbildung hast du unverzüglich zu melden und bei Krankheit eine ärztliche Bescheinigung bei deinem Ausbildungsbetrieb vorzulegen.
  • Pflicht zur Verschwiegenheit. Du bist nach dem BBiG verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere gegenüber Konkurrenzbetrieben.

Wie du siehst; Wenn du über alle deine Rechte und Pflichten als Azubi Bescheid weißt, bist du bestens gerüstet und kannst dich voll und ganz auf dein Ausbildungsziel konzentrieren.

Übrigens: Ausführliche Informationen findest du auch beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Dresscode am Arbeitsplatz – Deine Arbeitskleidung

Als Auszubildende*r bist du dazu verpflichtet, dich an deinem Arbeitsplatz nach den firmeninternen Kleidungsregeln zu richten. Diese Regeln können von Betrieb zu Betrieb stark variieren. Für bestimmte Tätigkeitsbereiche ist etwa das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich oder von einer Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Dazu gibt es in vielen produzierenden Betrieben einheitliche Arbeits-Outfits, oft mit Logo-Branding. Generell gilt, auch für Bürojobs: Verschaffe dir am Anfang einen Überblick über geltende – auch unausgesprochene – Dresscodes.

Pflichten des Ausbildenden (also deines Betriebs)

Dein Ausbildungsbetrieb muss nach einem Ausbildungsplan arbeiten. Das bedeutet: Du wirst Schritt für Schritt in alle wichtigen Aufgaben eingeführt und bekommst Unterstützung durch eine geeignete Fachkraft oder deine*n Ausbilder*in.

Arbeiten nur für Ausbildungszwecke.

Du darfst nur Tätigkeiten ausführen, die etwas mit deinem Beruf zu tun haben. Reine Hilfsarbeiten oder Aufgaben ohne Ausbildungsbezug sind nicht erlaubt.

Schutz der Gesundheit.

Dein Betrieb ist verpflichtet, auf deine Sicherheit und Gesundheit zu achten. Dazu gehören auch das Einhalten von Pausen, Jugendarbeitsschutz-Vorschriften und die Bereitstellung der notwendigen Sicherheitskleidung.

Kostenlose Ausbildungsmittel.

Werkzeuge, Materialien und sonstige Hilfsmittel, die du für deine Ausbildung oder Prüfungen brauchst, müssen dir kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Freistellung für Berufsschule und Prüfungen.

Du musst für den Besuch der Berufsschule und für alle vorgeschriebenen Ausbildungsmaßnahmen freigestellt werden – auch wenn diese außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfinden.

Kündigungsschutz in der Ausbildung

Viele Azubis fragen sich: „Kann ich einfach so rausgeschmissen werden?“ – Die kurze Antwort: Nein, zumindest nicht ohne Grund.

Der Kündigungsschutz für Azubis steht im BBiG und schützt dich davor, unfair behandelt oder plötzlich gekündigt zu werden.

In der Probezeit (die dauert mindestens einen Monat, höchstens vier) können beide Seiten ohne Grund kündigen – also du oder der Betrieb. Das ist sozusagen die Kennenlernphase.

Aber nach der Probezeit gilt: Der Betrieb kann dir nur kündigen, wenn es einen triftigen Grund gibt. Zum Beispiel wenn du gar nicht mehr zur Arbeit kommst oder dich wiederholt grob falsch verhältst. Einfach so „weil’s grad nicht passt“ – das geht nicht.

Und andersrum gilt: Auch du kannst kündigen – allerdings unter anderen Bedingungen als der Betrieb. Du darfst zum Beispiel kündigen, wenn du in einen anderen Beruf wechseln möchtest oder wenn dein Ausbildungsbetrieb sich nicht an seine Pflichten hält. Wichtig: Schriftlich kündigen, am besten mit Hilfe deiner Ausbilder*innen, einer Lehrkraft oder der IHK.

Wenn du unsicher bist, was bei einer Kündigung zu tun ist – ob vom Betrieb oder von dir selbst – hol dir unbedingt vorher Unterstützung.

Denn dein Ausbildungsplatz ist rechtlich geschützt und du hast mehr Rechte, als du vielleicht denkst.

Der richtige Umgang mit deinen Rechten und Pflichten in der Ausbildung:

Als Auszubildender ist es wichtig zu verstehen, was passiert, wenn du deine Pflichten nicht erfüllst. Zudem kann es in kritischen Situationen hilfreich sein zu wissen, wie du deine Rechte im Fall der Fälle durchsetzen kannst. Lass uns deshalb mal genauer ansehen, was bei einer Verletzung von Rechten und Pflichten passiert.

Was tun, wenn mein Ausbildungsbetrieb sich nicht an meine Rechte hält?

  • Informiere dich über deine Rechte anhand zuverlässiger Quellen wie dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
  • Kommuniziere bei Problemen offen und frühzeitig. Indem du sachlich mit Ausbilder*innen oder Vertrauenspersonen über deine Bedenken sprichst, lassen sich viele Missverständnisse klären. Unser Tipp: Bereite dich gut auf so ein Gespräch vor, damit du deine Anliegen strukturiert und lösungsorientiert formulieren kannst.
  • Ziehe den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hinzu: Der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sind da, um deine Rechte zu schützen und dich zu unterstützen. Wenn es in deinem Unternehmen eine Betriebsrat und eine JAV gibt, kannst du diese Stellen kontaktieren, wenn du das Gefühl hast, dass deine Rechte nicht respektiert werden und du Unterstützung benötigst.
  • Wende dich an externe Stellen: Wenn das Problem intern nicht gelöst werden kann, kannst du auch die für deinen Ausbildungsberuf zuständige Kammer, also Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) kontaktieren. Diese Institutionen bieten Beratung und Vermittlung in Konfliktfällen an. Nutze auch unabhängige Beratungsstellen wie Jugendberatungen oder Gewerkschaften, die dir neutral helfen können.
  • Bereite dich auf rechtliche Schritte vor: Wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind, kannst du auch rechtliche Schritte prüfen. Ein Anwalt oder eine Gewerkschaft können dir dabei helfen. Überlege vorher gut, ob das wirklich nötig ist und welche Auswirkungen es haben könnte.
  • Dokumentiere alle Vorfälle sorgfältig: Wenn deine Rechte verletzt wurden, halte alle relevanten Vorfälle und Gespräche schriftlich fest. Notiere Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen und den genauen Ablauf. Diese Dokumentation kann entscheidend sein, wenn du deine Situation darlegen musst.

Was tun, wenn du als Azubi deine Pflichten nicht eingehalten hast?

  • Reflektiere dein Verhalten: Überlege dir genau, welche Pflichten du nicht eingehalten hast und warum. War es ein einmaliger Vorfall oder kommt es öfter vor? Sei ehrlich zu dir selbst und identifiziere die Ursachen für dein Verhalten, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden.
  • Kommuniziere frühzeitig: Sprich das Problem sofort an. Zeige, dass du die Verantwortung übernimmst und bereit bist, die Konsequenzen zu tragen. Fehler passieren und es spricht für dich, wenn du sie dir eingestehst. Suche das Gespräch mit Ausbilder*innen oder einer Vertrauensperson und erkläre die Situation klar und sachlich, anstatt Ausreden zu suchen.
  • Handle lösungsorientiert: Überlege dir, wie du den Fehler wiedergutmachen kannst, z.B. durch zusätzliche Aufgaben oder das Nachholen versäumter Arbeiten. So zeigst du, dass du bereit bist, aktiv an einer Lösung zu arbeiten und aus Fehlern zu lernen.
  • Setze Verbesserungen um: Erstelle einen konkreten Plan, um deine Arbeit und dein Verhalten zu verbessern. Dies könnte eine bessere Organisation oder detailliertere Planung deiner Aufgaben sein. Suche nach Wegen, wie du deine beruflichen Fähigkeiten weiterentwickeln kannst.
  • Fordere und nutze Feedback: Bitte regelmäßig um Feedback von deinem/deiner Ausbilder*in oder Kolleg*innen, um sicherzustellen, dass du auf dem richtigen Weg bist. Nutze dieses Feedback, um kontinuierlich besser zu werden und Fehler zu vermeiden.
  • Führe eine sorgfältige Dokumentation: Halte fest, was du getan hast, um deinen Fehler zu korrigieren. Das zeigt deine Proaktivität und dein Bemühen um Verbesserung. Solche Aufzeichnungen helfen dir auch, deine Fortschritte zu überwachen und sicherzustellen, dass du in Zukunft ähnliche Fehler vermeidest.

FAQ

Was tun, wenn du überlegst, deine Ausbildung abzubrechen?

In seltenen Fällen können Probleme während der Ausbildung so groß werden, dass du überlegst, sie abzubrechen. Bevor du diesen Schritt gehst, solltest du sorgfältig abwägen und dich umfassend informieren, was damit einhergeht.

  • Wäge ab und prüfe Alternativen: Überlege dir, welche Gründe dich zu diesem Schritt bewegt haben, indem du beispielsweise eine Liste der Vor- und Nachteile eines Abbruchs machst. Unser Blog-Artikel „Soll ich meine Ausbildung abbrechen?“ kann dir dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Darin erfährst du, welche Alternativen es gibt und welche Schritte du unternehmen kannst, bevor du dich endgültig entscheidest.
  • Kontaktiere Beratungsstellen für Azubis: Wenn dich die Situation überfordert und du in deinem privaten Umfeld keine Hilfe findest, gibt es Anlaufstellen. Zum Beispiel kannst du dich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Dort sitzen Expert*innen, die dich persönlich, unabhängig und individuell beraten.
  • Informiere dich über alternative Wege: Solltest du dich dazu entscheiden, deine Ausbildung abzubrechen, hast du verschiedene Alternativen:

    1. eine andere Ausbildung machen: unser QuickCheck hilft dir blitzschnell herauszufinden, welche Ausbildung alternativ zu dir passen könnte

    2. Praktika nutzen, um herauszufinden, was einem besser liegen könnte: alle wichtigen Informationen rund um ein Praktikum haben wir dir hier zusammengestellt

    3. ein (duales) Studium aufnehmen: informiere dich hier zu den Anforderungen und Perspektiven

    4. Natürlich kannst du auch ein FSJ, einen BFD oder Work&Travel machen.

Überstunden bei Azubis – darf der Betrieb das überhaupt?

Grundsätzlich sind Überstunden bei Azubis nur erlaubt, wenn sie ausnahmsweise nötig sind. Zum Beispiel, wenn etwas fertig werden muss. Sie dürfen aber nicht zur Regel werden. Wichtig: Jede Überstunde muss ausbildungsbezogen, angewiesen und bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Wenn du minderjährig bist, gelten außerdem die strengeren Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Darf ich während meiner Ausbildung einen Minijob haben?

Ein Minijob neben der Ausbildung ist grundsätzlich erlaubt – aber nur, wenn dein Ausbildungsbetrieb zustimmt. Wichtig ist, dass du dadurch nicht überlastet bist und deine Leistung in der Ausbildung nicht darunter leidet. Achte auch auf Steuern, Versicherungen und Ruhezeiten, sonst kann es später Probleme geben. Sprich am besten vorher mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin.

Muss ich als Azubi eine Steuererklärung machen?

Als Azubi bist du grundsätzlich steuerpflichtig, wenn du über dem steuerfreien Grundfreibetrag verdienst. Viele Azubis zahlen aber gar keine Lohnsteuer. Dann musst du auch keine Steuererklärung abgeben. Trotzdem kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen, weil du oft Geld zurückbekommst (z. B. für Arbeitskleidung, Fahrtkosten oder Lernmaterialien).

Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung als Azubi nicht bestehe?

Keine Panik! Wenn du deine Abschlussprüfung nicht bestehst, kannst du sie bis zu zweimal wiederholen. Du bleibst dabei weiter Azubi, und dein Vertrag kann bis zur Wiederholungsprüfung verlängert werden. Frag deine Berufsschule oder die IHK/HWK, welche Schritte jetzt wichtig sind – sie helfen dir, den zweiten Versuch erfolgreich zu meistern.

Werde ich nach der Ausbildung automatisch übernommen?

Eine Übernahme nach der Ausbildung ist nicht automatisch garantiert, außer es steht im Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag. Viele Betriebe übernehmen ihre Azubis aber gerne, wenn Leistung und Stimmung passen. Sprich rechtzeitig mit deinem oder deiner Ausbilder*in, ob eine Übernahme geplant ist. Das zeigt Interesse und gibt dir Sicherheit für deine Zukunft.[

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