Wenn du deine Ausbildung beginnst, wirst du zum Azubi und damit ändert sich auch dein rechtlicher Status. Du hast bzw. deine Eltern haben einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet, der dich in gewisser Weise an das entsprechende Ausbildungsunternehmen bindet – mit Rechten und Pflichten. Diese sind gesetzlich geregelt, z. B. im Berufsbildungsgesetz (BBiG*), im Jugendarbeitsschutzgesetz oder in der Handwerksordnung.
Hier findest du zur Orientierung eine Übersicht deiner Rechte und Pflichten in deiner Ausbildung.
Wenn du über alle deine Rechte und Pflichten als Azubi Bescheid weißt, bist du bestens gerüstet und kannst dich voll auf dein Ausbildungsziel konzentrieren. Werfen wir also einen Blick auf die wichtigsten Rechte und Pflichten in der Ausbildung.
Im Ausbildungsvertrag kann ein darüberhinausgehender Urlaubsanspruch vereinbart werden.
Wie du siehst; Wenn du über alle deine Rechte und Pflichten als Azubi Bescheid weißt, bist du bestens gerüstet und kannst dich voll und ganz auf dein Ausbildungsziel konzentrieren.
Übrigens: Ausführliche Informationen findest du auch beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Als Auszubildende*r bist du dazu verpflichtet, dich an deinem Arbeitsplatz nach den firmeninternen Kleidungsregeln zu richten. Diese Regeln können von Betrieb zu Betrieb stark variieren. Für bestimmte Tätigkeitsbereiche ist etwa das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich oder von einer Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Dazu gibt es in vielen produzierenden Betrieben einheitliche Arbeits-Outfits, oft mit Logo-Branding. Generell gilt, auch für Bürojobs: Verschaffe dir am Anfang einen Überblick über geltende – auch unausgesprochene – Dresscodes.
Dein Ausbildungsbetrieb muss nach einem Ausbildungsplan arbeiten. Das bedeutet: Du wirst Schritt für Schritt in alle wichtigen Aufgaben eingeführt und bekommst Unterstützung durch eine geeignete Fachkraft oder deine*n Ausbilder*in.
Viele Azubis fragen sich: „Kann ich einfach so rausgeschmissen werden?“ – Die kurze Antwort: Nein, zumindest nicht ohne Grund.
Der Kündigungsschutz für Azubis steht im BBiG und schützt dich davor, unfair behandelt oder plötzlich gekündigt zu werden.
In der Probezeit (die dauert mindestens einen Monat, höchstens vier) können beide Seiten ohne Grund kündigen – also du oder der Betrieb. Das ist sozusagen die Kennenlernphase.
Aber nach der Probezeit gilt: Der Betrieb kann dir nur kündigen, wenn es einen triftigen Grund gibt. Zum Beispiel wenn du gar nicht mehr zur Arbeit kommst oder dich wiederholt grob falsch verhältst. Einfach so „weil’s grad nicht passt“ – das geht nicht.
Und andersrum gilt: Auch du kannst kündigen – allerdings unter anderen Bedingungen als der Betrieb. Du darfst zum Beispiel kündigen, wenn du in einen anderen Beruf wechseln möchtest oder wenn dein Ausbildungsbetrieb sich nicht an seine Pflichten hält. Wichtig: Schriftlich kündigen, am besten mit Hilfe deiner Ausbilder*innen, einer Lehrkraft oder der IHK.
Wenn du unsicher bist, was bei einer Kündigung zu tun ist – ob vom Betrieb oder von dir selbst – hol dir unbedingt vorher Unterstützung.
Denn dein Ausbildungsplatz ist rechtlich geschützt und du hast mehr Rechte, als du vielleicht denkst.
Als Auszubildender ist es wichtig zu verstehen, was passiert, wenn du deine Pflichten nicht erfüllst. Zudem kann es in kritischen Situationen hilfreich sein zu wissen, wie du deine Rechte im Fall der Fälle durchsetzen kannst. Lass uns deshalb mal genauer ansehen, was bei einer Verletzung von Rechten und Pflichten passiert.
In seltenen Fällen können Probleme während der Ausbildung so groß werden, dass du überlegst, sie abzubrechen. Bevor du diesen Schritt gehst, solltest du sorgfältig abwägen und dich umfassend informieren, was damit einhergeht.
Grundsätzlich sind Überstunden bei Azubis nur erlaubt, wenn sie ausnahmsweise nötig sind. Zum Beispiel, wenn etwas fertig werden muss. Sie dürfen aber nicht zur Regel werden. Wichtig: Jede Überstunde muss ausbildungsbezogen, angewiesen und bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Wenn du minderjährig bist, gelten außerdem die strengeren Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Ein Minijob neben der Ausbildung ist grundsätzlich erlaubt – aber nur, wenn dein Ausbildungsbetrieb zustimmt. Wichtig ist, dass du dadurch nicht überlastet bist und deine Leistung in der Ausbildung nicht darunter leidet. Achte auch auf Steuern, Versicherungen und Ruhezeiten, sonst kann es später Probleme geben. Sprich am besten vorher mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin.
Als Azubi bist du grundsätzlich steuerpflichtig, wenn du über dem steuerfreien Grundfreibetrag verdienst. Viele Azubis zahlen aber gar keine Lohnsteuer. Dann musst du auch keine Steuererklärung abgeben. Trotzdem kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen, weil du oft Geld zurückbekommst (z. B. für Arbeitskleidung, Fahrtkosten oder Lernmaterialien).
Keine Panik! Wenn du deine Abschlussprüfung nicht bestehst, kannst du sie bis zu zweimal wiederholen. Du bleibst dabei weiter Azubi, und dein Vertrag kann bis zur Wiederholungsprüfung verlängert werden. Frag deine Berufsschule oder die IHK/HWK, welche Schritte jetzt wichtig sind – sie helfen dir, den zweiten Versuch erfolgreich zu meistern.
Eine Übernahme nach der Ausbildung ist nicht automatisch garantiert, außer es steht im Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag. Viele Betriebe übernehmen ihre Azubis aber gerne, wenn Leistung und Stimmung passen. Sprich rechtzeitig mit deinem oder deiner Ausbilder*in, ob eine Übernahme geplant ist. Das zeigt Interesse und gibt dir Sicherheit für deine Zukunft.[