Du stehst kurz vor deinem Start ins Berufsleben und hast endlich eine Zusage für deine Wunschausbildung? Glückwunsch! Jetzt kommt der nächste wichtige Schritt: Der Ausbildungsvertrag. Aber was ist ein Ausbildungsvertrag eigentlich genau?
Ein Ausbildungsvertrag (auch Berufsausbildungsvertrag genannt) ist die rechtliche Grundlage für deine Ausbildung. Er legt die Bedingungen fest, unter denen du deine Ausbildung in einem Unternehmen absolvierst und beschreibt die Rechte und Pflichten, die du als Auszubildende*r hast.
Anders als bei vielen anderen Verträgen kann dein Ausbildungsbetrieb den Inhalt des Ausbildungsvertrags nicht frei gestalten. Die meisten Punkte sind nach strengen gesetzlichen Vorgaben für Berufsausbildungen geregelt und in Musterverträgen festgehalten. Das schützt dich als Azubi!
Welche zusätzlichen Vorschriften während der Ausbildung beachtet werden müssen (v.a. tarifliche Regelungen, Betriebsordnungen, Dienstvereinbarungen).
Wie und in welcher Höhe die Ausbildung vergütet wird (dazu gehören u.a. auch Sachleistungen wie z.B. Wohnung oder Übernahme der Kosten für außerbetriebliche Maßnahmen und Berufskleidung, Regelungen zur Lohnfortzahlung).
Die Dauer mit Beginn und Ende der Ausbildung.
Welche Urlaubsregelungen bestehen.
Welche außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen nötig sind.
In welchem Beruf ausgebildet werden soll und welche Ziele mit der Ausbildung verfolgt werden.
Wie viele Stunden die tägliche Arbeitszeit beträgt.
Wie lange die Probezeit dauert.
Unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung des Ausbildungsvertrags möglich ist (v.a. Kündigungsbedingungen während der Probezeit, Kündigungsgründe, Kündigungsform, Gründe für die Unwirksamkeit von Kündigungen, Schadensersatzpflicht auf beiden Seiten, Regelungen bei Betriebsaufgabe oder Entzug der Ausbildungseignung).
Der Ausbildungsvertrag wird vor Beginn deiner Ausbildung aufgesetzt und unterschrieben. Am besten kümmerst du dich frühzeitig darum, damit noch genug Zeit bleibt, alle Details zu klären. Normalerweise bekommst du den Vertrag zugeschickt oder bei einem persönlichen Termin im Unternehmen ausgehändigt.
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Damit der Ausbildungsvertrag gültig ist, muss er von bestimmten Personen unterschrieben werden:
Wichtig: Auch wenn deine Eltern bei Minderjährigkeit mit unterschreiben müssen, bist du als Azubi der eigentliche Vertragspartner. Du übernimmst damit auch Verantwortung für die Einhaltung des Vertrags
Nicht alles darf in einem Ausbildungsvertrag stehen. Gesetzeswidrig und damit ungültig sind Vertragsklauseln wie:
Wichtig zu wissen: Eine Übernahmeverpflichtung des Betriebs kann erst in den letzten sechs Monaten der Ausbildung mit einem zusätzlichen Vertrag vereinbart werden. Vorher getroffene Vereinbarungen sind unwirksam.
Die Probezeit ist ein wichtiger Bestandteil des Ausbildungsvertrags. Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Während dieser Zeit können sowohl du als auch der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.
Die Probezeit dient beiden Seiten dazu, festzustellen, ob die Ausbildung den jeweiligen Vorstellungen entspricht und ob du für den gewählten Beruf geeignet bist.
Ein Ausbildungsvertrag kann unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden:
Nach der Probezeit:
In vielen Fällen ist eine handschriftliche Unterschrift erforderlich. Einige Kammern akzeptieren mittlerweile aber auch digitale Unterschriften. Erkundige dich am besten direkt bei deinem Ausbildungsbetrieb oder der zuständigen Kammer.
Keine Panik! Du kannst jederzeit bei deinem Ausbildungsbetrieb oder bei der zuständigen Kammer eine Kopie deines Ausbildungsvertrags anfordern.
Wenn dein Ausbildungsbetrieb gegen den Ausbildungsvertrag verstößt, solltest du zunächst das Gespräch suchen. Hilft das nicht, kannst du dich an die zuständige Kammer, die Berufsschule oder eine Rechtsberatung wenden.
Ja, du kannst den Ausbildungsvertrag auch vor Beginn der Ausbildung kündigen. Allerdings solltest du dies so früh wie möglich tun und deinen Ausbildungsbetrieb schriftlich informieren.
Ein Betriebswechsel während der Ausbildung ist grundsätzlich möglich, erfordert aber die Zustimmung aller Beteiligten. Du benötigst dann einen neuen Ausbildungsvertrag mit dem neuen Betrieb.